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EU-Kommission fördert Crowdfunding als alternative Finanzierungsquelle für europäische Start-up-Unternehmen

veröffentlicht am 04/05/2016 |
Crowdfunding News Pressemitteilungen

Im Rahmen des Aktionsplans für eine Kapitalmarktunion hat die Europäische Kommission am 03.05.2016 ihren Bericht über den europäischen Crowdfunding-Sektor veröffentlicht.

 

Zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung in Europa ist es unerlässlich, innovative Wege zu unterstützen, mit denen Ersparnisse zu mehr Wachstum beitragen können und die Finanzierungsleiter für europäische Unternehmen ausgebaut werden kann.

 

Aus dem Bericht geht hervor, dass das Crowdfunding immer noch ein relativ kleines, aber sich rasch entwickelndes Feld ist. Mit der entsprechenden Regulierung hat das Crowdfunding das Potenzial, auf lange Sicht zu einer der wichtigsten Finanzierungsformen für KMU zu werden. Die Mitgliedstaaten der EU haben bereits mit der Einführung nationaler Regelungen begonnen, um dem Sektor weitere Wachstumsschübe zu verleihen und einen angemessenen Anlegerschutz zu gewährleisten.

 

Die einzelstaatlichen Regelungen stimmen in ihren Zielsetzungen und angestrebten Ergebnissen zwar weitgehend überein, sind aber auf die lokalen Märkte und die nationalen Regulierungsansätze zugeschnitten. Da sich das Crowdfunding nach wie vor weitgehend auf lokaler Ebene abspielt und sich der Sektor rasch weiterentwickelt, besteht zum jetzigen Zeitpunkt kein begründeter Anlass, einen entsprechenden Rechtsrahmen auf EU-Ebene zu erlassen. Die Kommission wird die Entwicklungen in dem Sektor jedoch aufmerksam verfolgen und sich zweimal im Jahr mit den Regulierungsinstanzen und Branchenvertretern zusammensetzen. So kann sie rechtzeitig reagieren, falls weitere Schritte zur Vereinheitlichung der Vorschriften erforderlich sind, um die Entwicklung des Sektors zu fördern und einen angemessenen Anlegerschutz zu gewährleisten.

 

Der für Finanzmarktstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige EU-Kommissar Jonathan Hill erklärte: „Im Rahmen unserer Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzierungsangebote für Unternehmen möchten wir die Entwicklung von Crowdfunding-Modellen als mögliche Finanzierungsform für Unternehmer mit guten Geschäftsideen, Start-ups und andere KMU vorantreiben. Unser Schwerpunkt liegt dabei auf der Förderung bewährter Verfahrensweisen, eines angemessenen Anlegerschutzes und der Verbesserung der Kohärenz nationaler Regelungen. Die Entwicklungen an den Märkten und im regulatorischen Bereich werden wir weiterhin genau verfolgen.”

 

Beim Crowdfunding wird ein Aufruf an die Öffentlichkeit gestartet, Finanzmittel für ein Projekt bereitzustellen. Crowdfunding-Plattformen sind Websites, auf denen Fundraiser – ob Privatpersonen oder Unternehmen – mit Investoren und Geldgebern in Kontakt treten können, und über die finanzielle Zusagen gemacht und Mittel gesammelt werden können.

 

In Europa ist das Crowdfunding ein noch relativ kleines, aber rasch wachsendes Feld. Gemäß den zur Verfügung stehenden Daten wurden im Jahr 2015 in der EU rund 4,2 Mrd. Euro erfolgreich über Crowdfunding-Plattformen gesammelt. 2014 waren es noch 1,6 Mrd. Euro. 2015 wurden 4,1 Mrd. Euro im Rahmen von Crowdfunding-Modellen mit einer möglichen finanziellen Gegenleistung für die Kapitalgeber eingesammelt, z. B. in Form von Kapitalbeteiligungen oder Darlehen. Crowdfunding-Projekte gibt es in allen Mitgliedstaaten. Der Löwenanteil davon entfällt allerdings auf einige wenige Mitgliedstaaten. Im Vereinigten Königreich sind das Crowdfunding-Volumen und die Zahl der durch Crowdfunding finanzierten Projekte mit Abstand am größten.

 

Nichtsdestotrotz finden grenzübergreifende Projektfinanzierungen immer noch nur in begrenztem Maße statt, und das Crowdfunding ist noch größtenteils ein regionales oder lokales Phänomen. Mehrere Mitgliedstaaten haben bereits spezifische nationale Rechtsvorschriften zum Crowdfunding erlassen oder sind dabei, dies zu tun. Mit den nationalen Vorschriften sollen die Entwicklung dieser Finanzierungsform unterstützt und gleichzeitig die größten Risiken, insbesondere für die Anleger, aus dem Weg geräumt werden.

 

Hintergrund

Am 30. September 2015 nahm die Kommission einen Aktionsplan zur Schaffung einer Kapitalmarktunion an. Darin ist die Veröffentlichung eines Berichts über die Entwicklung des europäischen Crowdfunding vorgesehen, in dem die nationalen Regelungen bewertet, bewährte Verfahrensweisen ermittelt und die Ergebnisse der von der Kommission durchgeführten Beobachtung der Entwicklung des Crowdfunding-Sektors präsentiert werden.

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Tags: crowdCrowdfundingCrowdinvestingEU-Kommissioneuropa

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