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Kleinanlegerschutzgesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung

veröffentlicht am 23/04/2015 |
bankless24 Crowdfunding Crowdinvesting News Pressemitteilungen
bankless24

Heute wurde das Kleinanlegerschutzgesetz im Bundestag verabschiedet. Die neuen Regelungen schaffen für die junge Crowdfunding-Branche neue rechtliche Rahmenbedingungen. Branchenvertreter erkennen gute Ansätze, äußern aber auch Kritik.

 

 April 2015– Dirk Littig, Geschäftsführer von bankless24, bewertet die Gesetzesnovelle grundsätzlich positiv: „Die neuen Regelungen sind ein großer Schritt in die richtige Richtung. Damit ist ein nachvollziehbarer rechtlicher Rahmen für Investoren und Unternehmen, die Crowdinvesting nutzen möchten, geschaffen worden.“ Er begrüßt insbesondere den Abbau bürokratischer Hürden: „Von der Anhebung der Grenze für die Prospektpflicht auf 2,5 Millionen Euro und der Aufhebung des Werbeverbots profitieren Crowdfunding-Anbieter und Unternehmen. Der Verzicht auf ein ausgedrucktes, handschriftlich unterschriebenes Vermögensinformationsblatt ist ein Vorteil für Anleger.“

 

Weniger positiv bewertet Littig hingegen den uneinheitlichen rechtlichen Umgang mit Finanzierungsinstrumenten. Dadurch werden einzelne Branchenvertreter benachteiligt: „Nachrangdarlehen, die häufig zur Umgehung von Regulierungsvorgaben genutzt werden, kommen als einziges Instrument in den Genuss der Crowdfunding-Ausnahmen. Genussrechte oder stille Beteiligungen, die bereits heute höchste Regulierungsanforderungen erfüllen, bleiben hingegen außen vor. Und das, obwohl sie in vielen Fällen die sinnvolleren Instrumente sind.“

 

Littig befürchtet, dass das Gesetz so die falschen Anreize schafft: „Für Plattformen, die sich für eine bisher schon regulierungskonforme Aufstellung entschieden haben, steht die Frage im Raum, ob sie nicht künftig ein objektiv weniger passendes Finanzinstrument nutzen, nur um in den Genuss der Ausnahmen zu kommen. Das ist volkswirtschaftlich fehlleitend und verursacht solchen Plattformen nicht unerhebliche Kosten.“

 

Über Bankless24:
Die bankless24 GmbH mit Sitz in Darmstadt betreibt die Online-Plattform bankless24.de, auf der mittelständische
Unternehmen Genussrechte emittieren und Anleger – sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen –
bereits ab 100 Euro in den Mittelstand investieren können. Dem Mittelstand wird damit eine Alternative zu
klassischen Finanzierungsinstrumenten erschlossen. Anleger erhalten erstmals die Möglichkeit, breit in den
Mittelstand zu investieren. Beide Seiten profitieren.

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Tags: AuxmoneyCrowdinvestingKleinanlegerschutzgesetz

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