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BaFin stellt erste Weichen fürs Crowdfunding

veröffentlicht am 05/06/2014 |
Crowdfunding Fintech News

Nun ist es amtlich: Crowdfunding gehört zum Grauen Kapitalmarkt. Das schreibt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in ihrem Journal vom Juni 2014 (S. 10-14). Das ist zwar nichts Neues, aber es ist das erste Mal, dass wir es schwarz auf weiß haben.

Bemerkenswerterweise geht es der BaFin nicht darum, dass die Plattformen mehr Verantwortung übernehmen – der Anleger soll dazu angeregt werden.

Bevor sich Anleger für eine Investition entscheiden, sollten sie […] die damit verbundenen Chancen und Risiken sorgsam abwägen. Ihnen muss bewusst sein, dass die meisten Plattformen erlaubnisfrei ausgestaltet sind und es sich somit um Angebote des Grauen Kapitalmarkts handelt.

Die Finanzaufsicht weist ferner daraufhin, dass das Crowdfunding nicht staatlich reguliert wird, und die Anbieter nicht überprüft werden – etwas, das eine Plattform selbstverständlich niemals betonen würde, was sie aber auch nicht tun muss.

Und da es selbst in Fachkreisen immer noch Missverständnisse wegen der Begrifflichkeiten gibt, hält die BaFin noch einmal die unterschiedlichen Modelle des Crowdfundings fest:

Spendenbasiertes Crowdfunding: Das Publikum spendet in einem bestimmten Zeitraum für ein konkretes Projekt Geld, ohne hierfür eine Gegenleistung zu erhalten.

Gegenleistungsbasiertes Crowdfunding: Die Geldgeber erhalten eine symbolische, nicht-monetäre Gegenleistung, wie beispielsweise die Nennung ihres Namens im Abspann eines mitfinanzierten Films oder persönliche Gegenstände des Künstlers, dessen Werk mitfinanziert wurde.

Kreditbasiertes Crowdfunding (Crowdlending): Die Geldgeber erhalten das Versprechen, dass ihnen der Betrag mit oder ohne Zinsen zurückgezahlt wird.

Crowdinvesting: Der Geldgeber erhält eine Beteiligung an zukünftigen Gewinnen des finanzierten Projekts oder, wenn das Investment mit Wertpapieranlagen verbunden ist, Anteile oder Schuldinstrumente.

Nun werden einige sagen, Crowdfunding gehöre nicht zum Grauen Kapitalmarkt, niemand werde zu Investitionen gezwungen, jedem mündigen Bürger müsse bewusst sein, dass Anlageentscheidungen nicht mal eben so getätigt werden können. Doch ist es das, was die Plattformen vermitteln? Wird ein Investor ausdrücklich auf die Möglichkeit eines Totalverlustes hingewiesen? Investoren werden von den Plattformen teilweise gar nicht als solche bezeichnet, sondern als Mitglieder einer Community begriffen, die gemeinsam eine gute Sache tun. Die Tatsache, dass es sich beim Crowdfunding um Dinge wie Finanzprodukte, Investments und Risikokapital handelt, wird viel zu häufig unterschlagen. Wer eine Zielgruppe anpeilt, die ab fünf Euro investieren kann und soll, der wird es nicht unbedingt immer mit fachkundigen Investoren zu tun haben.

Es wird Zeit, dass die Crowdfunding-Branche die Kinderschuhe abwirft, und sich ernsthaft Gedanken über die Zukunft macht: Den Schutz der Anleger, Regulierungen und Transparenz. Die BaFin betont jedoch auch zurecht den Aspekt der Eigenverantwortung der Investoren, die momentan noch die Möglichkeit haben, den Zukunft des Crowdfundings in Europa mitzugestalten.

Bildquelle: © Kai Hartmann Photography / BaFin

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Tags: anlegerschutzBaFinCrowdfundingCrowdinvestinggrauer kapitalmarkt

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